Der SEO Doktor macht Deine Website barrierefrei
Der Begriff Barrierefreiheit bezieht sich auf eine grundlegende Gestaltung der Umwelt, die sie für alle Menschen gleichermaßen nutzbar macht.
Dies setzt einen Zugang zu sämtlichen Bereichen des täglichen Lebens voraus, an dem User, die eine Behinderung beziehungsweise eine Beeinträchtigung aufweisen, ohne zusätzliche Hilfen partizipieren können.
Deine Webseite ist barrierefrei, wenn sie ohne Einschränkung von allen Personen genutzt werden kann.
Sie muss ohne die Unterstützung Dritter und ohne besondere Hilfsmittel funktionieren und darf keine Bereiche aufweisen, die zu einer Ausgrenzung einzelner Personengruppen führen könnten.
Die reduzierte Nutzungsmöglichkeit betrifft beispielsweise Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung, unterschiedlicher Sprache oder Kultur sowie eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten. Die Zugänglichkeit bezieht sich ebenso auf die verwendete Hardware und Software als auch den Ort, an dem Deine Seite im Internet aufgerufen wird.
Erkennungsmerkmale von Seiten ohne Barrierefreiheit
Bis heute gibt es eine nach wie vor zu große Anzahl an Webseiten, die den Umstieg auf einen barrierefreien Zugang noch nicht hinreichend in Angriff genommen haben. Sie ermöglichen es nicht jedem User, ihr Angebot ohne Einschränkungen wahrzunehmen und sind in vielen Fällen nur mit zusätzlichen Hilfsmitteln zu nutzen. Sie gelten nicht als barrierefrei und entsprechen nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Die Erkennungsmerkmale von Seiten, die sich nicht uneingeschränkt nutzen lassen sind vorwiegend visueller, auditiver, motorischer und technischer Natur. Visuelle Barrieren beziehen sich auf Menschen mit Einschränkungen der Sehfähigkeit. Sie können in unterschiedlicher Ausprägung Formen und Strukturen kaum wahrnehmen. Die Einschränkungen können dabei sowohl temporär als auch dauerhaft vorhanden sein.
Auditive Barrieren umfassen alle Varianten einer begrenzten Hörfähigkeit bis hin zur Taubheit. Auch hier geht es jeweils um zeitlich begrenzte und konstante Einschränkungen des Gehörs.
Motorische Barrieren bestehen für Menschen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung auf ein barrierefreies Internet angewiesen sind. Sie müssen beispielsweise ein Device anders bedienen als mit beiden Händen.
Technische Barrieren erschweren den Zugang zu einem Webangebot unter Verwendung von assistiven (unterstützenden) Technologien, die eine Nutzung überhaupt erst ermöglichen. Hierzu gehören bestimmte Ausgabegeräte oder auch spezielle Steuerungen für die Tastatur.
Barriefreie Webseite – die Rechtslage
Für Deutschland existiert seit dem Jahr 2002 die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV). Sie wurde als Grundlage für die Gestaltung barrierefreier Internetauftritte sämtlicher Behörden der Bundesverwaltung etabliert. Die Verordnung orientiert sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), den Richtlinien für barrierefreie Webseiteninhalte. Die Ziele wurden in gemeinschaftlicher Kooperation mit Organisationen sowie einzelnen Personen aus aller Welt erarbeitet und vom Wide Web Consortium (W3C) erstellt. Dieses Gremium befasst sich mit Standardisierungen im Internet, die weltweite Relevanz haben.
Die Kriterien des Gremiums haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern gelten als Vorschläge für jeweilige Bestimmungen auf nationaler Ebene. In Deutschland gilt das Deutsche Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGG) verankert und bestimmt unter anderem die barrierefreie Gestaltung von Webseiten im Internet. Die BITV ist hierbei im Sinne einer Ergänzung zum Behindertengleichstellungsgesetz zu verstehen. Sie wurde etabliert um sicherzustellen, dass Informationstechnologien uneingeschränkt für jeden Menschen verfügbar sind. Seit September 2019 gilt die neue Richtlinie der Europäischen Union (EU-2016/2102) für Internetanwendungen im öffentlichen Bereich.
Die Richtlinien der WCAG
Um Webinhalte für Menschen mit Einschränkungen verfügbar zu machen gibt es 12 Richtlinien, die insgesamt vier Prinzipien zugeordnet sind. Um den Erfolg der jeweiligen Richtlinien testen zu können, wurden 61 Erfolgskriterien in Form von drei Konformitätsstufen etabliert.
Die Richtlinien wenden sich in erster Linie an die Entwickler von Webseiten und liefern ihnen konkrete Hinweise, die für das Erstellen einer barrierefreien Seite relevant sind. Die Prinzipien habe dabei eine übergeordnete Funktion und sind als Basis für die Umsetzung der Richtlinien zu verstehen.
Vier Prinzipien für eine barrierefreie Webseite
Das World Wide Web Consortium hat konkrete Richtlinien erarbeitet, die es umzusetzen gilt, damit Websites als barrierefrei gelten. Sie haben insgesamt das Ziel, einen gemeinsamen Standard abzubilden, auf dessen Basis Webinhalte barrierefrei verfügbar gemacht werden können. Die Richtlinien basieren auf vier grundlegenden Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit
Die Wahrnehmbarkeit sieht vor, dass die Darstellung Deiner Webseite und der darauf befindlichen Informationen von den Usern ohne Schwierigkeiten wahrnehmbar sein muss. Am Beispiel der Schriftgröße, die Du einem Text zugrunde legst, sollte eine ausreichende Anpassbarkeit gegeben sein, damit Menschen mit Einschränkungen die Gelegenheit haben, das Schriftbild für ihren Bedarf zu vergrößern oder verkleinern.
Die Bedienbarkeit Deiner Seite bezieht sich auf sämtliche Bestandteile und die Möglichkeiten der Navigation. Besucher, die motorische Einschränkungen haben, sollten dennoch in der Lage sein, Dein Angebot ohne Erschwernisse zu nutzen.
Die Verständlichkeit umfasst alle Bereiche, die eine leichtes Verständnis der vor Dir dargebotenen Inhalte ermöglichen. Dies bezieht sich einerseits auf die generelle Bedienbarkeit und andererseits auf die verwendete Sprache. Es sollten keine Fragen offenbleiben, genügend Erklärungen angeboten werden oder jeder Text grundsätzlich in leichter Sprache verfasst sein.
Die Robustheit Deiner Seite hat zum Ziel, sie für möglichst viele Benutzeragenten interpretierbar zu machen. Hier geht es bereits bei der Programmierung der Webseite um Verfahren, die möglichst standardkonform sind. Sie müssen mit den diversen Hilfsmitteln, beispielsweise Brailleschrift oder eine Sprachausgabe, genutzt werden können.
Drei Stufen der Konformität bei einer barrierefreien Webseite
Um mit den Richtlinien der WCAG konform zu sein, müssen bei Deinen Websites verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Diese werden anhand der drei Stufen A, AA und AAA charakterisiert, die den jeweiligen Grad der Barrierefreiheit Deiner Internetseite bestimmen. Die Konformität ist grundsätzlich nur für Deine vollständige Homepage gültig. Sollte ein Teilbereich der Seite nicht zumindest die Konformitätsstufe A erfüllen, ist Deine gesamte Website nicht WCAG-konform.
Stufe A gilt als minimale Stufe der Konformität. Sie unterliegt bestimmten Erfolgskriterien, die von Deiner Webseite erfüllt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, steht eine konforme Alternativversion zur Verfügung.
Bei Stufe AA muss die Konformität durch das Erfüllen der Erfolgskriterien von Stufe A und ebenso Stufe AA erfüllt sein. Auch hier wird ansonsten eine stufenkonforme Alternative bereitgestellt.
Stufe AAA stellt die höchste Stufe der Konformität dar. Sie muss sämtliche Erfolgskriterien aller drei Stufen in vollem Umfang erfüllen. Wenn dies nicht gegeben ist, ist ebenfalls eine Alternativversion verfügbar, die AAA-konform ist.
Prinzip Wahrnehmbarkeit – Richtlinien 1-4
Richtlinie 1 – Konformitätsstufe A Für alle Inhalte Deiner Webseite, die keinen Text beinhalten, sind Alternativen erforderlich, die eine unproblematische Änderung für jeden Nutzer ermöglichen. Dies betrifft beispielsweise Bilder und Grafiken, aber auch Bedienmenüs und Logos. Lediglich rein dekoratives Bildmaterial kommt ohne Textalternative aus. Alle Inhalte, die eine Aussage vermitteln wollen, müssen eine Alternative ermöglichen.
Richtlinie 2 – Konformitätsstufen A-AAA Die Video- und Audiodateien, die Du auf Deinen Websites bereitstellst, müssen ihre Inhalte auch vermitteln können, ohne gehört oder gesehen zu werden. Diese sogenannten zeitgesteuerten Medien sind für Menschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung nicht auf die herkömmliche Weise nutzbar. Hier schaffen Alternativen in Form einer Audiodeskription oder als Untertitel Abhilfe. Wenn Du ausschließlich Untertitel anbietest, ist die Konformitätsstufe A erfüllt. Steht zusätzlich ein Gebärdensprachdolmetscher bereit, die Stufe AAA.
Richtlinie 3 – Konformitätsstufe A Die Anpassbarkeit von Websites muss gewährleistet sein ohne den Verlust von Strukturen oder relevanten Informationen. Inhalte müsse auf unterschiedliche Weise darstellbar sein. Dies kannst Du zum Beispiel durch ein einfacheres Layout erreichen. Du erleichterst Nutzern die Navigation auf Deiner Seite, indem Du ihnen Überschriften anbietest, die im HTML-Format vorliegen. User mit einer Sehbehinderung haben so die Möglichkeit, gezielt auf Inhalte zuzugreifen, ohne auf eine rein visuelle Struktur angewiesen zu sein.
Richtlinie 4 – Konformitätsstufen AA-AAA Kontraste sind für die Präsentation Deines Webangebots essenziell. Die Unterscheidbarkeit der Farben bei Grafiken, Bildern und Textinhalten ist erforderlich, damit alle Nutzer die Inhalte ohne Einschränkungen erkennen können. Sollten die Übergänge zwischen den Farben im Vorder- und Hintergrund zu wenig kontrastreich sein, sind Erkennbarkeit und Lesbarkeit für Menschen etwa mit Farbenschwächen problematisch. Die Konformitätsstufe hängt dabei vom jeweiligen Kontrastverhältnis auf Deiner Webseite ab.
Prinzip Bedienbarkeit – Richtlinien 5-8
Richtlinie 5 – Konformitätsstufe A Die Funktionalität und Bedienbarkeit Deiner Webseite muss ohne Einschränkung für alle Endgeräte gegeben sein. Das bedeutet, sie darf nicht nur unter Zuhilfenahme einer Maus zu bedienen sein, sondern gleichermaßen lediglich mit einer Tastatur. Auch wenn nach wie vor eine Vielzahl an Usern mit einer Maus arbeitet, sind doch zahlreiche Menschen auf eine reine Tastaturfunktionalität angewiesen. Wenn Du hier eine Bedienbarkeit nach Wahl einrichtest, lassen sich auch spezielle Geräte für Menschen mit Einschränkungen anschließen. Sie funktionieren wie eine Maus beziehungsweise Tastatur und ermöglichen bei motorischen und visuellen Einschränkungen die zuverlässige Nutzung Deiner Seite.
Richtlinie 6 – Konformitätsstufe A Die Nutzer Deiner Website benötigen genügend Zeit, um lesen und agieren zu können. Viele Webseiten arbeiten mit einer zeitlichen Begrenzung, beispielsweise einem Counter, der die Sekunden vor einer Eingabe herunter zählt. Dies ist unter anderem häufig bei Online-Shops der Fall. Deine User sollten die Möglichkeit haben, eine solche Zeitvorgabe abzuschalten, zu verlängern, oder sie gar nicht erst vorfinden. Andernfalls ist für sie die Seite vielfach nicht nutzbar.
Richtlinie 7 – Konformitätsstufe A Es ist bekannt, dass eine bestimmte Art des Aufblitzens oder Flackerns von Elementen auf einer Webseite bei Menschen mit Epilepsie einen Anfall auslösen kann. Auf Deiner Seite dürfen sich entsprechend keine Elemente befinden, die innerhalb einer einzelnen Sekunde mindestens dreimal aufblitzen.
Richtlinie 8 – Konformitätsstufe AA Statte Dein Webangebot mir mehreren Optionen aus, die einen Zugang zu Deinen Seiteninhalten ermöglichen. Um die Konformitätsstufe zu erfüllen müssen dies mindestens zwei unterschiedliche Wege sein. Du erreichst dies über eine Sitemap (Inhaltsverzeichnis), eine Suchoption und ebenfalls über ein Navigationsmenü. Hier ist es hilfreich, wenn Deine Seitenbesucher eine Auswahl haben, die ihren jeweiligen Gewohnheiten oder Einschränkungen entgegenkommt.
Prinzip Verständlichkeit – Richtlinien 9-11
Richtlinie 9 – Konformitätsstufen A-AA Deine Internetseite muss in sprachlicher Hinsicht durchgängig für alle Besucher verständlich, lesbar und nachvollziehbar sein. Das kannst Du durch das Angeben der verwendeten Hauptsprache und die Kennzeichnung von Textabschnitten erreichen, in denen Begriffe oder Passagen in einer anderen Sprache deutlich gekennzeichnet sind. Zahlreiche User nutzen einen sogenannten Screenreader, der ihnen Inhalte vorliest. Dieses Tool arbeitet mit speziellen Wortlisten, die auf der Aussprache von Wörtern basieren. Fehlt die Angabe zur Hauptsprache Deiner Seite, kann der Screenreader sie nicht finden und die passende Wortliste nicht aufrufen. In dem Fall werden Texte fehlerhaft ausgesprochen und von Deinen Seitenbesuchern nicht verstanden. Ist mindestens die Hauptsprache benannt, entspricht dies der Konformitätsstufe A. Hast Du zusätzlich die Abschnitte mit Text in einer anderen Sprache gekennzeichnet, trifft die Konformitätsstufe AA zu.
Richtlinie 10 – Konformitätsstufe A Benutzer Deiner Website müssen in der Lage sein, sich jederzeit orientieren zu können. Hierzu benötigen sie Vorhersehbarkeit, die ihnen bei der Orientierung hilft und sie einschätzen lässt, wie Deine Seite funktioniert. Achte auf eine Seitengestaltung, bei der sich die Seite beim Laden nicht automatisch in einem neuen Browser-Fenster öffnet. Auf diese Weise haben die Nutzer keine Möglichkeit, den Zurück-Button zu verwenden. Menschen mit einer Sehbehinderung können häufig nicht erkennen, in welchem Fenster eine Seite geladen wird.
Richtlinie 11 – Konformitätsstufe A Seiten, die mit Formularen zum Ausfüllen versehen sind, lösen in der Regel eine Fehlermeldung aus, wenn Einträge falsch vorgenommen werden. Es kommt sehr häufig vor, dass eine Eingabe nur unvollständig erfolgt oder eine Eingabezeile vollständig übersprungen wird. User benötigen hierbei eine nachvollziehbare Erklärung, die ihnen hilft, ihren Fehler zu korrigieren. Die Erklärung sollte dabei so einfach und schlüssig gestaltet sein, dass sie keine Fragen offenlässt.
Prinzip Robustheit – Richtlinie 12
Richtlinie 12 – Konformitätsstufe A Verwende bei Deinem Webangebot ausschließliche aktuelle Programmversionen. Dies gilt insbesondere für den User Agent, der Deine Inhalte für die User abruft. Berücksichtige dabei auch die assistiven Technologien, demnach die Tools, die der Unterstützung einer barrierefreien Nutzung Deiner Seite dienen. Achte auf eine saubere HTML-Syntax. Sie sorgt dafür, dass keine unnötigen Komplikationen beim Nutzen Deiner Seite entstehen.
Assistive Technologien für ein barrierefreies Internet
Bei der Benutzung des Internet sind zahlreiche Menschen auf unterstützende (assistive) Technologien angewiesen, die ihnen die Nutzung des Web überhaupt erst möglich machen. Wenn Du Webseiten programmierst oder einen Blogartikel postest, wird es eine Vielzahl an Menschen mit Einschränkungen geben, die Dein Angebot nur wahrnehmen können, wenn es barrierefrei im Sinne einer Optimierung für spezielle technische Hilfsmittel ist. Diese Technologien ermöglichen ihnen die Bedienung von Desktop-Computern und mobilen Endgeräten, wie beispielsweise Smartphones oder Tablets.
Der Begriff assistive Technologien hat seinen Ursprung in der englischen Bezeichnung „assistive technology“ und findet sich im medizinischen Sektor auch im Kontext der von den Krankenkassen zugelassenen Hilfsmittel. Menschen mit Einschränkungen haben einen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch ihre Krankenversicherung bei der Nutzung dieser Technologie, wenn ein entsprechender Hilfebedarf vorliegt und die damit verbundenen Geräte im Hilfsmittelkatalog zugelassen sind. Es gibt verschiedene Hilfsmittel im Sinne von unterstützenden Produkten, die hierbei zur Anwendung kommen. Dazu zählen assistive Technologien bei Vorliegen einer Sehbehinderung (unter anderem Bildschirmlupe, Braillezeile und Screenreader) sowie einer motorischen Behinderung (Joystick, Mundmaus und Bildschirmtastatur).
Menschen, die assistive Technologien verwenden, zählen nicht nur zu Deinen Lesern und Nutzern, sondern auch zu Deinen unmittelbaren Kunden, die mithilfe der dieser unterstützenden Technologie befähigt werden, Deine Webseite und die darauf befindlichen Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Umso wichtiger ist es, dass Deine Webseite barrierefrei gestaltet ist und allen Usern die Möglichkeit bietet, sie ohne jede Beeinträchtigung nutzen zu können.
Vorhandene Webseite auf Barrierefreiheit überprüfen
Im Internet gibt es für die unterschiedlichen Merkmale der Barrierefreiheit Deiner Webseite Tools, mit deren Hilfe Du sie einem schnellen kostenfreien Test unterziehen kannst. Es gibt diverse Kontrastchecker sowie Prüfmöglichkeiten der vorhandenen Seitenstruktur. Eine besonders hilfreiche Seite ist hier die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Sie bietet kostenlos zahlreiche praktische Hilfsangebote zur Überprüfung Deiner Webseite auf einen barrierefreien Zugang. Du hast außerdem die Möglichkeit, verschiedene Dateiformate prüfen zu lassen, darunter PDF und Office.
Die Schrift und die Kontraste auf Deiner Seite sorgen für eine gute Textlesbarkeit. Wenn Du kleine Schriftgrößen verwendest, achte auf einen hinreichenden Kontrast zwischen den Farben, die Du jeweils im Vordergrund und im Hintergrund hast. Berücksichtige bei Deinen Farbeinstellungen Menschen, die eine Farbfehlsichtigkeit haben, beispielsweise eine Rot-Grün-Schwäche. Für Nutzer, die im Freien mobile Geräte nutzen, kommt es wesentlich darauf an, einen Text auf Deiner Seite auch bei direkter Sonneneinstrahlung gut lesen zu können.
Wenn Du Bilder auf Deiner Seite integriert hast, ist eine optimierte Bildbeschreibung wichtig. Es gibt Nutzer mit einer Sehbehinderung, die auf eine Vorlesefunktion bei Bildern angewiesen sind. Die Beschreibungen müssen nicht nur vorhanden, sondern auch sinnvoll sein, damit sie ohne gleichzeitiges visuelles Erfassen von Bildern funktionieren.
Bei den Schaltflächen ist eine Optimierung für eine Nutzung auf mobilen Devices ebenfalls erforderlich. Viele Webseiten sind vorrangig für den Gebrauch auf einem Desktop gut geeignet. Bei Smartphones und Tablets fehlt der Mauszeiger, und die Inhalte Deiner Homepage müssen weiterhin allein durch Scrollen und Antippen gut funktionieren.
Eine barrierefreie Sprache ist ebenfalls entscheidend, um von Deinen Usern verstanden zu werden. Dazu zählen gut verständliche, nicht zu lange Sätze und ein Verzicht auf Fremdwörter, die nicht erklärt werden. Verwende für die Struktur Deiner Seite Elemente, an denen sich Menschen mit einer Sehbehinderung gut orientieren können. Hier sind Fließtexte, viele Überschriften und Aufzählungen hilfreich.
Die Vorteile von Barrierefreiheit im Web
Barrierefreie Webseiten sind nicht ausschließlich für Menschen mit Einschränkungen sinnvoll, sondern prinzipiell für alle User. Die Gestaltung Deiner Seite sorgt dafür, dass das Lesen und die Nutzung auf vielen Ebenen komfortabler ist im Vergleich zu einer nicht barrierefreien Website. Es wird automatisch ein deutlich größerer Nutzerkreis angesprochen, beispielsweise Personen mit langsamen Internetverbindungen oder älteren Devices. Darüber hinaus kannst Du eine barrierefrei optimierte Homepage ebenso auf mobilen Geräten verlustfrei verwenden.
Für Dich als Ersteller einer Website reduzieren sich die Anforderungen an Pflege und Entwicklung wesentlich. Die verwendeten Stylesheets (Formatvorlagen) liegen in einheitlicher Form vor und müssen nicht für jede Homepage neu konzipiert werden. Erweiterungen sind problemloser möglich. Die auf Deiner Webseite vorhandenen Texte können leicht abgewandelt oder ausgetauscht werden ohne die Notwendigkeit der zusätzlichen Veränderung der Darstellung.
Die grundsätzliche Nutzbarkeit Deiner barrierefreien Seite sorgt sowohl auf Desktopgeräten als auch im mobilen Bereich für eine erhebliche Zeitersparnis. Das Entwickeln einer separaten mobilen Version Deiner Website ist nicht mehr erforderlich. Die Suchmaschinenoptimierung ist ebenfalls sinnvoller gestaltet. Barrierefreie Seiten sind klar strukturiert, verfügen über einen semantischen Code und sind im Vergleich weitaus besser optimiert für eine Vielzahl an Endgeräten.
Barrierefreie Seiten sorgen für ein positives Ansehen, sind inklusiv und erreichen eine höhere Anzahl an Menschen. Die Abbruchquoten verringern sich und die allgemeine Akzeptanz unter Deinen Usern steigt. Die Richtlinie der Europäischen Union (EU-2016/2102) für Internetanwendungen betrifft den öffentlichen Sektor. Spätestens im Jahr 2025 besteht die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit auch im privatwirtschaftlichen Bereich.
Die Relevanz von barrierefreien Webseiten für Unternehmen
Seit dem Jahr 2016 haben die Vereinten Nationen die Zugangsmöglichkeit zu Internet-Informationen zu einem Menschenrecht erklärt. Demnach ist eine Benachteiligung bei der Nutzung nicht zulässig und der Zugang muss für alle, die es wollen, ohne Unterschied gewährleistet werden. In Deutschland wird das Internet von über 90 Prozent der Bürger genutzt. Ein großer Teil der täglichen Aktivitäten findet im Netz statt. Zahlreiche Dienstleistungen werden darüber abgewickelt, angefangen vom Einkauf, über die Ticketbuchung bis hin zur Nutzung von kulturellen Streaming-Angeboten.
Mehrere Millionen Personen leben mit einer Einschränkung beziehungsweise Behinderung, die einen temporär, die anderen dauerhaft. Sie nutzen zahlreich das Internet und sind auf Webangebote angewiesen, die sie mit ihren jeweiligen Bedürfnissen ohne fremde Hilfe und ohne verminderten Zugang nutzen können. Damit stellen sie für Unternehmen einen großen Bestandteil an Kunden dar, der sich langfristig nur dann binden und darüber hinaus erweitern lässt, wenn die Unternehmensseiten in jeder Hinsicht inklusiv gestaltet sind.
Inklusives Internet und damit verbundene barrierefreie Webseiten werden von immer mehr Unternehmen ermöglicht. Im Idealfall erfolgt eine Neugestaltung veralteter Seiten und ein Erstellen von Internetauftritten unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderung. Auf diese Weise werden Fallstricke schnell erkannt und barrierefreie Lösungen lassen sich sofort und nach Bedarf etablieren. Das Ziel ist ein sogenanntes „inklusives Design“, bei dem eine Verknüpfung von Usability (Nutzerfreundlichkeit) und barrierefreier Nutzung dauerhaft gewährleistet ist.
Unternehmen, die in ein barrierefreies Internet investieren und ihre Seiten entsprechend anpassen und gestalten gewinnen Kunden hinzu und verbessern ihr Ranking bei den Suchmaschinen. Zusätzlich verbessern sie ihr Image nachhaltig, denn sie sorgen für gleichberechtigte Bedingungen bei ihren Kunden und werden aufgrund ihrer Seitengestaltung von mehr Usern gefunden.
Häufige Fragen und Antworten unserer Kunden
- Was bedeutet barrierefreies Webdesign?
- Der Zweck von barrierefreiem Webdesign ist folglich, die Ausgrenzung bestimmter Personengruppen im Netz – zum Beispiel von körperlich oder geistig behinderten Menschen – zu verhindern. Zudem erfüllt eine barrierefrei gestaltete Website sowohl EU-Richtlinien als auch deutsches Recht.
- Wann ist eine Homepage barrierefrei?
- Für die Umsetzung der Barrierefreiheit für Internetseiten gilt: Websites, die nach September 2018 veröffentlicht wurden, müssen bis zum September 2019 barrierefrei sein. Bereits bestehende Internetseiten müssen ab September 2020 barrierefrei verfügbar sein.
- Wie sieht eine barrierefreie Website aus?
- Eine Webseite besteht aus verschiedenen Strukturelementen. Klassischerweise gibt es einen Block für die Navigation und einen weiteren Block mit dem Inhalt und dem Text der Seite. Diese Blöcke sind ihrerseits mit Überschriften, Listen und Fließtexten versehen.